Die “Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV)” regelt den gewerblichen Betrieb von Geräten, die nichtionisierende Strahlungsquellen nutzen. Sie ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft....
Man kann sich über die NiSV Verordnung und die Anbieterinnen und Anbieter von kosmetischen Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung auf verschiedenen Webseiten informieren, wie z.B.: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/nisv.html...
Der Fachkundenachweis nach der NiSV-Verordnung soll sicherstellen, dass Personen, die mit den Geräten arbeiten, über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Die Schulung umfasst die folgenden Themen:...
Die NiSV-Verordnung gilt für Anwendungen am Menschen mit Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, Hochfrequenzgeräten, Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation.
Ja, laut § 4 Absatz 2 der NiSV-Verordnung muss jeder, der eine Anlage betreibt oder anwendet, die nichtionisierende Strahlung erzeugt oder nutzt, über eine ausreichende Fachkunde verfügen. Die Fachkunde kann durch eine Schulung erworben werden .