Die NiSV-Verordnung gilt für Anwendungen am Menschen mit Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, Hochfrequenzgeräten, Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation.
Die NiSV-Verordnung gilt für Anwendungen am Menschen mit Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, Hochfrequenzgeräten, Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation.