NiSV-freie Kosmetikgeräte

Unsere innovativen Technologien bieten wir auch in NiSV-freien Konfigurationen an, die nicht der NiSV-Verordnung unterliegen. So kannst du den variierenden Bedürfnissen deiner Kunden nach Sicherheit und Effektivität gerecht werden.

NiSV – Was ist das?

Das bedeutet die neue Strahlenschutzverordnung für Kosmetiker:innen!

Die “Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV)” regelt den gewerblichen Betrieb von Geräten, die nichtionisierende Strahlungsquellen nutzen. Sie ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Verordnung zielt darauf ab, Verbraucher besser vor den schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung zu schützen und einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards für apparative Anwendungen zu schaffen.

Die NiSV betrifft kosmetische Anwendungen mit nicht medizinischem Charakte, bei denen Geräte nichtionisierender Strahlung genutzt werden. Die Verordnung enthält allgemeine Anforderungen an den gewerblichen Betrieb solcher Anlagen und regelt die Qualifikation von Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen einsetzen.

Es ist wichtig, dass der Betreiber einer Anlage sicherstellt, dass die Anlage ordnungsgemäß installiert wird, das Personal in die sachgerechte Handhabung der Anlage eingewiesen wird und die Anlage vor jeder Anwendung auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft wird.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Personen, die Geräte verwenden, die von der NiSV betroffen sind, einen Fachkundenachweis vorlegen können. Bei Nichtbeachtung der NiSV können Bußgelder verhängt werden.

Die NiSV-Verordnung gilt für Anwendungen am Menschen mit Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, Hochfrequenzgeräten, Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation.

Apparative Kosmetikgeräte mit nichtionisierender Strahlung sind solche, die elektromagnetische Wellen oder elektrische Felder zur Behandlung von Haut oder Haaren verwenden. Dazu gehören zum Beispiel Laser, Blitzlampen, Ultraschall oder Radiofrequenz. Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) regelt die Anforderungen an solche Geräte und die Qualifikation der Anwenderinnen und Anwender. Die NiSV gilt für alle apparativen Kosmetikgeräte mit nichtionisierender Strahlung, die eine bestimmte Leistung oder Intensität überschreiten. Diese Grenzwerte sind in der Anlage 1 der NiSV aufgeführt. Um zu prüfen, ob ein Gerät unter die NiSV fällt, muss man die technischen Daten des Geräts mit den Grenzwerten vergleichen. Wenn das Gerät die Grenzwerte nicht überschreitet, ist es von der NiSV ausgenommen und kann ohne besondere Qualifikation verwendet werden. Wenn das Gerät die Grenzwerte überschreitet, muss es den Anforderungen der NiSV entsprechen und darf nur von qualifizierten Personen angewendet werden.

NiSV-freie Kosmetikgeräte sind Geräte, die keine nichtionisierende Strahlung erzeugen oder nutzen und somit nicht unter die NiSV-Verordnung fallen. Diese Geräte können weiterhin ohne Fachkundenachweis betrieben werden.

Ultraschallgeräte mit gewissen Schallintensitäten sind von der Nichtionisierenden Strahlenschutzverordnung betroffen. Die Verordnung gilt für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.

Microneedling- und Mikrodermabrasionsgeräte sind mangels nichtionisierender Strahlung nicht von der NiSV betroffen.

Ja, laut § 4 Absatz 2 der NiSV-Verordnung muss jeder, der eine Anlage betreibt oder anwendet, die nichtionisierende Strahlung erzeugt oder nutzt, über eine ausreichende Fachkunde verfügen. Die Fachkunde kann durch eine Schulung erworben werden .

Der Fachkundenachweis nach der NiSV-Verordnung soll sicherstellen, dass Personen, die mit den Geräten arbeiten, über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Die Schulung umfasst die folgenden Themen:

  • Grundlagen der nichtionisierenden Strahlung
  • Anforderungen an die Geräte
  • Anforderungen an den Betrieb der Geräte
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Anforderungen an die Schulung

Der NiSV Fachkunde-Nachweis ist in zwei Teilen gegliedert. Der erste (allgemeinere) Teil behandelt die „Grundlagen der Haut“. Im zweiten Teil wird die jeweilige Technologie thematisiert: z.B. Optische Strahlung, Ultraschall, EMF.

Den Grundlagen-Teil brauchst du unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu absolvieren. Der zweite Teil mit dem Modul über die jeweilige Technologie muss in jedem Fall belegt werden. Bei Fragen zu den Modulen helfen wir dir gerne weiter und vermitteln den Kontakt zu unseren Partnerfirmen.

Die Kosten der Schulungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und davon abhängig, welche Module belegt werden. Bei unseren Partnerfirmen haben wir für EsthiTree-Kund:innen spezielle Konditionen in Höhe von bis zu 35% Rabatt auf den Schulungspreis ausgehandelt.

Man kann sich über die NiSV Verordnung und die Anbieterinnen und Anbieter von kosmetischen Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung auf verschiedenen Webseiten informieren, wie z.B.:

  • https://www.bundesgesundheitsministerium.de/nisv.html
  • https://www.bfs.de/DE/themen/opt/nisv/nisv_node.html
  • https://www.kosmetikverband.de/verbraucher/nisv-verordnung
  • https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/schoenheit-und-pflege/laserbehandlungen-was-sie-beachten-sollten-13425
  • https://www.gesetze-im-internet.de/nisv

EsthiTree kann keine Schulungen anbieten. Wir haben uns aber dem Ziel verschrieben, unseren Kund:inen bestmöglichen Service und Support zu liefern. Um dies zu erreichen, haben wir spezielle Konditionen mit unseren Partnerfirmen vereinbart.

Durch diese Partnerschaften können wir dir exklusive Konditionen für den NiSV Fachkundenachweis bieten. Aber das ist nicht alles: Unser engagiertes Team unterstützt dich nicht nur bei der Auswahl der passenden Schulung, sondern vermittelt auch den direkten Kontakt.

NiSV-freie Kosmetikgeräte

Premium Beauty Technology ohne NiSV-Beschränkungen

Bei uns hast du die Möglichkeit, unsere innovativen Kosmetikgeräte sowohl in NiSV-konformen als auch in NiSV-freien Konfigurationen zu erwerben. Wir bieten diese Unterscheidung an, um den variierenden Bedürfnissen und Anforderungen unserer und deiner Kunden gerecht zu werden.

Wir helfen dir gerne weiter und beantworten deine Fragen.

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